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ArbG Limburg, 05.09.2011 - 1 BVGa 16/11 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Limburg, 05.09.2011 - 1 BVGa 16/11
- LAG Hessen, 07.11.2011 - 16 TaBVGa 177/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 07.11.2011 - 16 TaBVGa 177/11
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats - Vereinbarung eines Zeithonorars - …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Limburg vom 5.9.2011 - 1 BVGa 16/11 - wird zurückgewiesen.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Limburg an der Lahn vom 5.9.2011-1 BVGa 16/11 die Beteiligten zu 2-4 gesamtschuldnerisch zu verpflichten, die Beteiligte zu 1 von den Kosten eines Rechtsanwalts in Höhe eines Stundensatzes von 250 EUR netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß RVG für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Limburg an der Lahn 1 BV 11/11 freizustellen.