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   ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08   

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https://dejure.org/2008,32294
ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08 (https://dejure.org/2008,32294)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 29.10.2008 - 1 Ca 461/08 (https://dejure.org/2008,32294)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 1 Ca 461/08 (https://dejure.org/2008,32294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 283 BGB, § 119 Abs 3 SGB 3, § 626 Abs 1 BGB
    Kündigungsfrist - Nichteinhaltung - Schadenersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Kündigungsfrist - Nichteinhaltung - Schadenersatz)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 845/95

    Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerkündigung

    Auszug aus ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08
    Selbst die Möglichkeit des Wechsels in ein Beamtenverhältnis ist von der Rechtsprechung als wichtiger Grund nicht anerkannt worden (BAG 24.10.1986 - 2 AZR 845/95, NZA 1997, 597).
  • BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69

    Kündigung - Arbeitplatzwechsel

    Auszug aus ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08
    Ein wichtiger Grund wird von der Rechtsprechung auch dann verneint, wenn einem Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz mit einem erheblich höheren Gehalt angeboten wird (BAG 01.10.1970 - 2 AZR 542/69, AP Nr. 59 zu § 626 BGB) oder wenn ihm im Gegensatz zum bisherigen Arbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten wird (LAG Schleswig-Holstein 30.01.1991 - 3 AZR 430/90, LAGE Nr. 55 zu § 626 BGB).
  • BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

    Auszug aus ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08
    Zwar ist nach ganz herrschender Auffassung, der die Kammer folgt, jemand nicht dann schon zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er ein anderes Arbeitsverhältnis mit erheblich besseren Bedingungen nur dann eingehen kann, wann er sein bestehendes Arbeitsverhältnis, für das eine längere Kündigungsfrist gilt, vorzeitig löst (grundlegend BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68, EzA Nr. 2 zu § 60 HGB = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; KR/Fischermeier 8. Aufl, § 626 BGB Rn. 152; Hako-Kündigungsschutzgesetz/Griebeling, 2. Aufl., § 626 BGB Rn. 88; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 397).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08
    Zwar ist nach ganz herrschender Auffassung, der die Kammer folgt, jemand nicht dann schon zu einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er ein anderes Arbeitsverhältnis mit erheblich besseren Bedingungen nur dann eingehen kann, wann er sein bestehendes Arbeitsverhältnis, für das eine längere Kündigungsfrist gilt, vorzeitig löst (grundlegend BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68, EzA Nr. 2 zu § 60 HGB = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; KR/Fischermeier 8. Aufl, § 626 BGB Rn. 152; Hako-Kündigungsschutzgesetz/Griebeling, 2. Aufl., § 626 BGB Rn. 88; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 397).
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