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ArbG Lingen, 01.12.2005 - 1 Ca 341/05 |
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Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 01.12.2005 - 1 Ca 341/05
- LAG Niedersachsen, 15.09.2006 - 10 Sa 346/06
Wird zitiert von ...
- LAG Niedersachsen, 15.09.2006 - 10 Sa 346/06
Feststellung der zukünftigen Rentenzahlungsverpflichtung eines Arbeitgebers als …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 01.12.2005 - 1 Ca 341/05 B wird kostenpflichtig nach einem Wert von 12.600,00 EUR zurückgewiesen.das Urteil Arbeitsgerichts Lingen vom 01.12.2005 - 1 Ca 341/05 B - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin ab Eintritt des Versorgungsfalls den Differenzbetrag zwischen 75% ihres zuletzt von der Beklagten bezogenen Bruttoentgelts und der Summe der von der Klägerin bezogenen Altersrente der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer: xxx) und der von der Klägerin von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL (Versichertennummer: xxx) bezogenen Betriebsrente zu zahlen.