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ArbG Lingen, 17.04.2019 - 3 Ca 421/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 17.04.2019 - 3 Ca 421/18
- LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20
Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 17. April 2019 - 3 Ca 421/18 B - abgeändert. - LAG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 Sa 422/19
Beendigung des Arbeitsverhältnisses als zulässige Voraussetzung für die Zahlung …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lingen vom 17.04.2019 (Az.: 3 Ca 421/18 B) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.unter Abänderung des am 17.04.2019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Lingen, Az. 3 Ca 421/18 B, festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, rückwirkend für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 31.12.2018 an die Klägerin eine monatliche Rente wegen Berufsunfähigkeit gemäß der Ruhegeldordnung (RO) in der Fassung vom 18.11.1993 und Änderung vom 01.01.1995 zu zahlen.