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   ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05   

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https://dejure.org/2006,65981
ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05 (https://dejure.org/2006,65981)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 19.01.2006 - 1 Ca 419/05 (https://dejure.org/2006,65981)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 1 Ca 419/05 (https://dejure.org/2006,65981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611a BGB; § 4a LKreisO ND 2006
    Anspruch; Arbeitgeber; Arbeitnehmer; Arbeitsverhältnis; Begründung; Behandlung; Benachteiligung; Benachteiligungsverbot; Beweislast; Bewerber; Diskriminierung; Diskriminierungswille; Einstellung; Entscheidung; Entschädigung; Frauenbeauftragte; Geschlecht; Gesetzestext; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht-geschlechtsneutrale Stellenanzeige zur Suche nach einer Frauenbeauftragten diskriminiert keinen Mann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch nicht-geschlechtsneutrale Stellenanzeige zur Suche einer Frauenbeauftragten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05
    Ein solcher Verstoß begründet dann auch grundsätzlich die Vermutung, dass ein Arbeitnehmer eines bestimmten Geschlechts, unabhängig davon, ob noch andere Gründe für die Einstellungsentscheidung maßgeblich waren, wegen seines Geschlechts benachteiligt worden ist (vergl. BAG Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 112/03 - AP Nr. 23 zu § 611 a BGB - ).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RAr 2/88

    Ausgleichsbegehren nach §§ 102 ff. SGB 10 als Streitgegenstand, Nachrangigkeit

    Auszug aus ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05
    Nach alledem kann unentschieden bleiben, ob das Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit einer Frauenbeauftragten ist (vergl. insoweit auch instruktiv die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1998 - 8 AZR 365/97 - NZA 1990, 371 ff.).
  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

    Auszug aus ArbG Lingen, 19.01.2006 - 1 Ca 419/05
    Nach alledem kann unentschieden bleiben, ob das Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit einer Frauenbeauftragten ist (vergl. insoweit auch instruktiv die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.11.1998 - 8 AZR 365/97 - NZA 1990, 371 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08

    Diskriminierung von Männern durch einen frauenfördernden Hinweis in der

    Das Gericht hat weiterhin der Beklagten zwar zugestanden, in der Ausschreibung auf die landesgesetzliche Frauenförderung hinweisen zu dürfen (vgl. auch ArbG Lingen, Urteil vom 19.01.2006, 1 Ca 419/05, Juris Rz. 19).
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