Rechtsprechung
   ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6507
ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21 (https://dejure.org/2021,6507)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 19.03.2021 - 1 BV 1/21 (https://dejure.org/2021,6507)
ArbG Lingen, Entscheidung vom 19. März 2021 - 1 BV 1/21 (https://dejure.org/2021,6507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Betriebsratswahl während der Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Auszug aus ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21
    23 (BAG, Beschluss vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 -, BAGE 70, 12-19, BAGE 70 12-19, Rn. 19).

    30 (BAG, Beschluss vom 26. Februar 1992 - 7 ABR 37/91 -, BAGE 70, 12-19, BAGE 70 12-19, Rn. 22).

  • BAG, 04.11.1960 - 1 ABR 4/60

    Bestellung eines Wahlvorstands - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21
    Das Bundesarbeitsgericht hatte diese Vorschrift dahin ausgelegt, daß nicht einmal ein vergeblicher Versuch der Einberufung vorausgegangen sein müsse (BAGE 10, 154, 159 = AP Nr. 2 zu § 16 BetrVG, zu 2 f der Gründe).
  • LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - Corona

    Es entspricht nach Auffassung des Beschwerdegerichts erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, wenn man annehme, in einem solchen Fall könne die Wahl eines Betriebsrates nicht eingeleitet werden (so auch Arbeitsgericht Lingen, Beschluss vom 19.03.2021 - 1 BV 1/21 - in juris recherchiert).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 TaBV 20/21

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands durch das Gericht - Erfordernis

    In dieser Sondersituation ist es gerechtfertigt, die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstands auch ohne ordnungsgemäße Einladung zu einer Betriebsversammlung vorzunehmen (so im Ergebnis auch ArbG Saarland, Beschluss vom 12. Februar 2021 - 10 BV 94/20; ArbG Lingen, Beschluss vom 19. März 2021 - 1 BV 1/21 ; Carlson/Kummert, in: Helm/Bundschuh/Wulff, Arbeitsrechtliche Beratungspraxis in Krisenzeiten, 2020, § 12, Rn. 56; Bafteh/Vitt, Infektionsschutz als Waffe im Arbeitsrecht, BB 2021, 183-187).
  • ArbG Bamberg, 18.08.2021 - 4 BV 3/21

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes während der Corona-Pandemie

    In Literatur und Instanzenrechtsprechung wird mit guten Gründen vertreten, dass unter Heranziehung dieser Maßgaben die gerichtliche Bestellung von Wahlvorständen in Zeiten der Pandemie selbst ohne vorherige Einladung möglich sein kann (ArbG Lingen, Beschluss vom 19. März 2021 - 1 BV 1/21 -, juris; ArbG Saarland, 12.02.2021 - 10 BV 94/20, n.v., BdA 110 ff; Bafteh/Vitt, BB 2021, 183, 186; a.A. Hey, DB 2021, M18-M19).
  • ArbG Krefeld, 03.09.2021 - 2 BV 17/21

    Wahlvorstand, Betriebsratswahl

    Insgesamt ist damit eine Situation gegeben, in der die Durchführung einer Wahlversammlung bei einem Betrieb der vorliegenden Größenordnung nicht zumutbar ist (vergleiche hierzu auch ArbG Saarland vom 10.02.2021 - 10 BV 94/20 - BeckRS 2021, 14237; ArbG Lingen vom 19.03.2021 - 1 BV 1/21 - BeckRS 2021, 14253; ArbG Mainz vom 10.12.2020 - 9 BV 25/20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht