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ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Zur Wirksamkeit der Kündigungserklärung gegenüber einem Geschäftsunfähigen
- arbeitsrecht-hessen.de
Zur Wirksamkeit der Kündigungserklärung gegenüber einem Geschäftsunfähigen
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 55/09
- BAG, 10.11.2009 - 3 AZN 596/09
- BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 794/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten, ausgesprochen mit Schreiben vom 12.05.2006, aufgrund fehlendem rechtsverbindlichen Zuganges der Kündigungserklärung gegenüber dem Kläger nicht beendet worden, so besteht aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, GS, NZA 1985, 702) für den rechtsunwirksam gekündigten Arbeitnehmer ein sogenannter - kündigungsrechtlicher - Weiterbeschäftigungsanspruch. - BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
Die einem Anwesenden ausgehändigte schriftliche Kündigung geht ihm mit der Übergabe zu, unabhängig davon, ob und wann der Gekündigte die Kündigungserklärung liest (vgl. BAG 16.02.1983, 7 AZR 134/81, AP BGB § 123 Nr. 22).Die einem Abwesenden erklärte Kündigung wird nach § 130 Abs. 1 BGB mit ihrem Zugang wirksam. - LAG Hamm, 20.12.1974 - 3 Sa 881/74
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; …
Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
Nach Ansicht der Rechtsprechung und Literatur genügt es für das Wirksamwerden der Kündigung, dass der gesetzliche Vertreter von ihr Kenntnis erlangt (LAG Hamm, Urteil vom 20.10.1974 - 3 Sa 881/74 - Mues-Eisenbeis, Handbuch zum Kündigungsrecht, 1. Auflage, 2005, Rnr. 232). - BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88
Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland
Auszug aus ArbG Ludwigshafen, 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07
Sie geht zu, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse damit zu rechnen ist, dass der Empfänger von ihr Kenntnis erhält (BAG 02.03.1989, DB 1989, 2619).
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 6 Sa 55/09
Kündigungserklärung gegenüber einem Geschäftsunfähigem
Die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 5.11.2008 - 3 Ca 1929/07 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.Zur Genese des Arbeitsverhältnisses wird auf den umfassenden Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 05.11.2008 - 3 Ca 1929/07 - gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen/Rhein vom 05.11.2008 - Az: 3 Ca 1929/07 - wird abgeändert und die Klage kostenpflichtig abgewiesen.