Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 11.05.2017 - 5 BV 16/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 11.05.2017 - 5 BV 16/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit …
Daraufhin leitete der Betriebsrat bei dem Arbeitsgericht Rostock ein Beschlussverfahren (5 BV 16/16) mit dem Begehren ein, dem beklagten Verein aufzugeben, die Einstellung des Klägers in seiner Funktion als Leiter Rettungsdienst aufzuheben.Sowohl die zeitliche Abfolge im Rahmen des Ausspruches der fristgemäßen Kündigung, als auch die textliche Fassung des Vergleichsabschlusses zwischen dem beklagten Verein und dem bei ihm bestehenden Betriebsrat anlässlich des Beschlussverfahrens zum Aktenzeichen 5 BV 16/16 (Arbeitsgericht Rostock) lassen keine Anhaltspunkte erkennen, die auf eine entsprechend irreführende Mitteilung des Kündigungsgrundes hindeuten.
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2017 - 3 TaBV 29/17
Betriebsratsvorsitzender - Außerordentliche Kündigung - Zustimmungsersetzung
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 11.05.2017, Az.: 5 BV 16/16, wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau - vom 11.05.2017, der Arbeitgeberin zugestellt am 12.06.2017 - AZ 5 BV 16/16 - abzuändern und die fehlende Zustimmung des Antragsgegners / Beteiligten zu 2) zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3) gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG zu ersetzen,.