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   ArbG Ludwigshafen, 12.10.2017 - 8 Ca 705/17   

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ArbG Ludwigshafen, 12.10.2017 - 8 Ca 705/17 (https://dejure.org/2017,66601)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 12.10.2017 - 8 Ca 705/17 (https://dejure.org/2017,66601)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - 8 Ca 705/17 (https://dejure.org/2017,66601)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20

    Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast -

    Mit Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 12.10.2017, Az. 8 Ca 705/17 (Bl. 20 ff. d. A.) wurde die Beklagte erstens verurteilt, dem Antrag der Klägerin auf Reduzierung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf 25 Wochenstunden ab dem 25.07.2017 bis 24.10.2017 und auf 30 Wochenstunden ab dem 25.10.2017 bis zum 24.04.2018 zuzustimmen.

    die Klägerin habe den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 23.05.2017 im Verfahren mit dem Az. 8 Ca 705/17 mit einer Knieorthese wahrgenommen (Beweis: Zeugnis des Verwaltungsdirektors der Beklagten Herr L.), die in der Regel bei einem Kreuzbandriss, einem Bänderriss und/oder einer Ruptur der Achillessehne getragen werde.

    Ob die Klägerin im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen - 8 Ca 705/17 - am 23.05.2017 ein Knieorthese getragen habe, könne letztlich dahingestellt bleiben.

    Die Beklagte wurde jedoch rechtskräftig verurteilt, den Anträgen der Klägerin auf Verringerung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit im Gesamtzeitraum vom 25.07.2017 bis einschließlich 24.04.2018 zuzustimmen (Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein 12.10.2017 - 8 Ca 705/17; LAG Rheinland-Pfalz 10.07.2018 - 6 Sa 521/17 ).

    Die Beklagte hat unter Beweisantritt vorgetragen, die Klägerin habe den Gütetermin vor dem Arbeitsgericht am 23.05.2017 im Verfahren mit dem Az. 8 Ca 705/17 mit einer Knieorthese wahrgenommen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 521/17

    Elternteilzeit - Verringerung der Arbeitszeit - entgegenstehende dringende

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 12. Oktober 2017 - 8 Ca 705/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    die Klage unter Abänderung des am 12. Oktober 2017 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - 8 Ca 705/17 - abzuweisen.

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