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ArbG Ludwigshafen, 15.01.2019 - 6 Ca 578/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 15.01.2019 - 6 Ca 578/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 95/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2019 - 2 Sa 95/19
Außerordentliche Kündigung - Stempeluhrmissbrauch
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 15.01.2019 - 6 Ca 578/18 - abgeändert:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 15. Januar 2019 - 6 Ca 578/18 - verwiesen.
Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2019 - 6 Ca 578/18 - hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 15. Januar 2019 - 6 Ca 578/18 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 20. Juli 2018 nicht aufgelöst worden ist.