Rechtsprechung
ArbG Ludwigshafen, 22.11.2018 - 5 Ca 315/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 22.11.2018 - 5 Ca 315/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2020 - 7 Sa 11/19
Eingruppierung einer Kassiererin im Baumarkt - GTV Einzel- und Versandhandel …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 22. November 2018, Az.: 5 Ca 315/18, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 315/18 - die Beklagte zu verurteilen 9.261,06 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz.
festzustellen, dass die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 315/18 - verpflichtet ist, sie ab dem 01.09.2019 monatlich nach der Entgeltgruppe III, Stufe 5 des Gehaltstarifvertrages des Einzel- und Versandhandels für Rheinland-Pfalz zu vergüten;.
festzustellen, dass die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 315/18, verpflichtet ist, sie ab dem 01.09.2019 monatlich nach der Entgeltgruppe III und der jeweils den Tätigkeitsjahren entsprechenden Stufe des Gehaltstarifvertrages des Einzel- und Versandhandels für Rheinland-Pfalz zu vergüten ist;.