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ArbG Ludwigshafen, 23.01.2020 - 8 Ca 1175/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.01.2020 - 8 Ca 1175/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 75/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 75/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - unzureichende Auseinandersetzung mit …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. Januar 2020, Az.: 8 Ca 1175/19, wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen.das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 23. Januar 2020 - 8 Ca 1175/19 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1.397,21 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB.