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   ArbG Ludwigshafen, 28.02.2017 - 6 Ca 1027/16   

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https://dejure.org/2017,59734
ArbG Ludwigshafen, 28.02.2017 - 6 Ca 1027/16 (https://dejure.org/2017,59734)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 28.02.2017 - 6 Ca 1027/16 (https://dejure.org/2017,59734)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 1027/16 (https://dejure.org/2017,59734)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 264/17

    Notwendiger Inhalt der Berufungsschrift - Schadensersatzansprüche des

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28.02.2017 - 6 Ca 1027/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 1027/16 - Bezug genommen.

    Das Arbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 1027/16 - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 1027/16 - abzuändern und die Beklagten zu 1) - 3) gesamtschuldnerisch zu verurteilen, an sie ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen Höhe letztendlich in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch den Betrag von 1.500,00 EUR nicht unterschreiten sollte, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

    Die Berufung ist aber ohne Einschränkung gegen das "Urteil des Arbeitsgerichts Landau, Az. 6 Ca 1027/16, verkündet am 28.02.2017 und zugestellt am 19.04.2017" eingelegt worden.

    Nach der im Schriftsatz vom 19. Juni 2017 abgegebenen Begründung und dem Berufungsantrag, mit dem die Klägerin ohne Einschränkungen beantragt hat, "unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Landau, Aktenzeichen: 6 Ca 1027/16 der Klage stattzugeben", hat sie ihre Berufung rechtzeitig nicht nur gegenüber der Beklagten zu 1), sondern auch gegenüber den Beklagten zu 2) und 3) begründet.

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