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   ArbG Ludwigshafen, 28.02.2017 - 6 Ca 675/16   

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ArbG Ludwigshafen, 28.02.2017 - 6 Ca 675/16 (https://dejure.org/2017,59742)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 28.02.2017 - 6 Ca 675/16 (https://dejure.org/2017,59742)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 675/16 (https://dejure.org/2017,59742)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 264/17

    Notwendiger Inhalt der Berufungsschrift - Schadensersatzansprüche des

    Mit ihrer beim Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - erhobenen Klage hat die Klägerin die Beklagten auf Zahlung von Schmerzensgeld in Anspruch genommen und hierzu vorgetragen, sie sei in dem von ihr im Parallelverfahren (ArbG Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - 6 Ca 675/16 -) ausführlich dargestellten Gespräch am 21. Juni 2016 massiv unter Druck gesetzt und schließlich zur Niederlegung der ihr abverlangten Eigenkündigung genötigt worden, um den Raum verlassen zu können.

    Die Klägerin trägt vor, die damaligen Geschehnisse seien von ihr ausführlich im Parallelverfahren (ArbG Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - 6 Ca 675/16 -) dargestellt worden, so dass sie hierauf Bezug nehme.

    Die Verfahrensakte des Parallelverfahrens (Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - 6 Ca 675/16 - LAG Rheinland-Pfalz 2 Sa 246/17) wurde beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Wegen des Ergebnisses der vom Arbeitsgericht im Parallelverfahren durchgeführten Beweisaufnahme (Vernehmung der Beklagten zu 2) und 3) als Zeugen sowie der Klägerin als Partei) wird auf das Sitzungsprotokoll vom 28. Februar 2017 (Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - 6 Ca 675/16 -) verwiesen.

    Nach der eigenen Aussage der Klägerin bei ihrer Vernehmung als Partei im Parallelverfahren (Protokoll vom 28. Februar 2017 über ihre Vernehmung als Partei in dem vor dem Arbeitsgericht Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - geführten Parallelverfahren 6 Ca 675/16), auf die sie im vorliegenden Verfahren verwiesen hat, kann im Streitfall nicht angenommen werden, dass sie zur Abgabe ihrer Kündigungserklärung gemäß ihrer schriftsätzlichen Darstellung genötigt worden ist.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2017 - 2 Sa 246/17

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers: Nichtigkeit - Anfechtung - Treu- und

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28.02.2017 - 6 Ca 675/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 675/16 - Bezug genommen.

    Sodann hat das Arbeitsgericht mit Urteil vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 675/16 - die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 28. Februar 2017 - 6 Ca 675/16 - abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz (Anträge zu 1. bis 3. aus der Klageschrift vom 12. Juli 2016) zu erkennen.

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