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ArbG Ludwigshafen, 30.08.2019 - 8 Ga 4/18 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 2 Ta 206/19
Kostenfestsetzungsverfahren - Aufwendungen des Schuldners zur Aufhebung von …
Auf die sofortige Beschwerde der Arrestklägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30. August 2019 - 8 Ga 4/18 - aufgehoben.Mit Beschluss vom 25. Januar 2018 - 8 Ga 4/18 - hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein den dinglichen Arrest in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten antragsgemäß angeordnet.
Den hiergegen eingelegten Widerspruch des Arrestbeklagten hat das Arbeitsgericht mit Urteil vom 1. März 2018 - 8 Ga 4/18 - zurückgewiesen.
Mit Beschluss vom 4. Juli 2018 - 8 Ga 4/18 - hat das Arbeitsgericht die von der Arrestklägerin an den Arrestbeklagten zu zahlenden Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 ZPO antragsgemäß auf 17.413,75 EUR und 3.045,09 EUR jeweils nebst Zinsen festgesetzt.