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   ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07   

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ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07 (https://dejure.org/2007,13391)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15.06.2007 - 7 Ca 84/07 (https://dejure.org/2007,13391)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 7 Ca 84/07 (https://dejure.org/2007,13391)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, Anforderungsprofil

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 2 KSchG, § 622 Abs. 2, S. 2 BGB
    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, Anforderungsprofil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines 29 Jahre alten, verheirateten und zwei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichteten gewerblichen in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmerin; Geltung der Weiterbeschäftigungspflicht nach § 1 Abs. 2 KSchG unabhängig vom ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Das Verbot der Altersdiskriminierung ist ein Grundsatz des europäischen Gemeinschaftsrechts (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; vgl. auch BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

    Daher dürfen Vorschriften, die diesem Grundsatz zuwider laufen, von den nationalen Gerichten nicht angewendet werden (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

    Zwar hat der EuGH und ihm folgend das BAG dies nur für eine Norm entschieden, welche während der Umsetzungsfrist geschaffen wurde (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Dabei unterliegt die Gestaltung des Anforderungsprofils für den freien Arbeitsplatz der lediglich auf offenbare Unsachlichkeit zu überprüfenden Unternehmerdisposition des Arbeitgebers (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Vielmehr ist es an sich Gegenstand einer freien unternehmerischen Entscheidung, des Arbeitgebers, das Anforderungsprofil für eine Stelle festzulegen (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Die Überprüfung des Anforderungsprofils kann nur dahingehend erfolgen, ob dieses offenbar unsachlich ist (BAG, Urt. v. 7.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Das Verbot der Altersdiskriminierung ist ein Grundsatz des europäischen Gemeinschaftsrechts (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; vgl. auch BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

    Daher dürfen Vorschriften, die diesem Grundsatz zuwider laufen, von den nationalen Gerichten nicht angewendet werden (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

    Zwar hat der EuGH und ihm folgend das BAG dies nur für eine Norm entschieden, welche während der Umsetzungsfrist geschaffen wurde (EuGH, Urt. v. 22.11.2005 - C-144/04, NZA 2005, 1345 Mangold; BAG, Urt. v. 26.5.2006 - 7 AZR 500/04, AP Nr. 23 zu § 14 TzBfG).

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 27.2.2005 - Rs. C-188/03, AP Nr. 18 zu § 17 KSchG 1969), dem das BAG gefolgt ist (BAG, Urt. v. 23.3.2006 - 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969) darf eine Kündigung grundsätzlich erst nach der Massenentlassungsanzeige bzw. dem Abschluss des Konsultationsverfahrens (EuGH, Urt. v. 27.2.2005 - Rs. C-188/03, AP Nr. 18 zu § 17 KSchG 1969) ausgesprochen werden.

    Zwar hat das BAG zunächst offen gelassen, welche Rechtsfolgen ein Verstoß hiergegen zeitigt (vgl. BAG, Urt. v. 23.3.2006 - 2 AZR 343/05, AP Nr. 21 zu § 17 KSchG 1969), es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.

  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Hierbei ist auch zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auch nach zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen möglich ist (vgl. BAG, Urt. v. 7.2.1991 - 2 AZR 205/90, AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969 Umschulung).

    Hierbei werden zwar üblicherweise keine festen Fristen genannt (vgl. BAG, Urt. v. 7.2.1991 - 2 AZR 205/90, AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969 Umschulung), allerdings ist nach Auffassung der Kammer eine Einarbeitungszeit jedenfalls dann zumutbar, wenn diese innerhalb der Kündigungsfrist erfolgen kann.

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Die Weiterbeschäftigungspflicht nach § 2 Abs. 2 KSchG gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch des Betriebsrats vorliegt oder ein Betriebsrat überhaupt im Betrieb gebildet ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 25.5..2002 - 2 AZR 260/01, AP Nr. 121 zu § 2. KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Das setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer, gleichwertiger Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten, schlechteren Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 695/00, EzA Nr. 115 zu § 2 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Köln, Urt. v. 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04, NZA-RR 2005, 300: Der Zumutbarkeit steht nicht entgegen, dass die Vergütung für den freien Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers).

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Die Weiterbeschäftigungspflicht nach § 2 Abs. 2 KSchG gilt unabhängig davon, ob ein Widerspruch des Betriebsrats vorliegt oder ein Betriebsrat überhaupt im Betrieb gebildet ist (vgl. BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 25.5..2002 - 2 AZR 260/01, AP Nr. 121 zu § 2. KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

    Nur dann hätte das Gericht gegebenenfalls im Rahmen einer Beweisaufnahme überprüfen können, ob die Stelle zum Zeitpunkt der Kündigung unbesetzt war (vgl. BAG, Urt. v. 25.5.2002 - 2 AZR 260/01, AP Nr. 121 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04

    Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Das setzt voraus, dass ein freier vergleichbarer, gleichwertiger Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten, schlechteren Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG, Urt. v. 28.10.2004 - 8 AZR 391/03, AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969 Soziale Auswahl; BAG, Urt. v. 21.9.2000 - 2 AZR 385/99, AP Nr. 111 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 695/00, EzA Nr. 115 zu § 2 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Köln, Urt. v. 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04, NZA-RR 2005, 300: Der Zumutbarkeit steht nicht entgegen, dass die Vergütung für den freien Arbeitsplatz erheblich geringer ist als die bisherige Vergütung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 16.03.1994 - 8 AZR 97/93

    Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG und allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Zur Zulässigkeit eines solchen Antrags bedarf es während des Prozesses zumindest einer konkretisierenden Darlegung dahingehend, dass ein weiterer Beendigungstatbestand für das Arbeitsverhältnis zumindest möglich sein könnte (BAG, Urt. v. 27.2.1994 - 2 AZR 484/93, AP Nr. 28 zu § 5 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 16.3.1994 - 8 AZR 97/93, AP Nr. 29 zu § 5 KSchG 1969; BAG, Urt. v. 13.3.1997 - 2 AZR 512/96, AP Nr. 38 zu § 5 KSchG 1969).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 15.06.2007 - 7 Ca 84/07
    Da darüber hinaus eine Stelle auch dann als frei im Sinne des ultima-ratio-Grundsatzes anzusehen ist, wenn im Zeitpunkt der Kündigung abzusehen ist, dass eine Stelle bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder in absehbarer Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist frei werden wird (BAG, Urt. v. 15.12.1994 - 2 AZR 320/94, AP Nr. 66 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG, Urt. v. 15.12.1994 - 2 AZR 327/94, AP Nr. 67 zu § 2 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), hätte es seitens der Beklagten näherer Darlegung bedurft, wann die fragliche Stelle erstmals ausgeschrieben worden ist und ab welchem Zeitpunkt für die Beklage absehbar war, dass diese Stelle frei sein würde.
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 326/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien

  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 391/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Teilbetriebsübergang

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 695/00

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 484/93

    Anforderungen an den Klageantrag auf Feststellung des Fortbestandes des

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

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