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   ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17   

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ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17 (https://dejure.org/2018,1324)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17 (https://dejure.org/2018,1324)
ArbG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 5 Ca 1998/17 (https://dejure.org/2018,1324)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zugang Kündigung, Zugang unter Anwesenden, Zugang bei vorübergehender Aushändigung, Unterschrift auf Kündigung als Tatsachenanerkenntnis für Zugang

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belegen des Zugangs eines Kündigungsschreibens bei einer vorübergehenden Aushändigung durch Vorliegen der Voraussetzungen der tatsächlichen Verfügungsgewalt und der Möglichkeit der Kenntnisnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14

    Kündigung - Zugang - Zugangsvereitelung - Klagefrist

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu - und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam -, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (st. Rspr., BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 18; LAG Köln, 04.09.2007 - 2. Ta 184/07, Rn. 29; BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 19).

    Das Schreiben muss so in seine tatsächliche Verfügungsgewalt gelangen, dass für ihn die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 20; BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03, Rn. 10).

    Die Verfügungsgewalt kann etwa fehlen, wenn der Empfänger die Annahme ablehnt (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20), wenn dem Empfänger zwar die Kenntnisnahme des Inhalts, aber kein Zugriff auf das Dokument ermöglicht wird ("Angucken der Kündigung ja, Anfassen nein", vgl. LAG E., 18.04.2007 - 12 Sa 132/07, Rn. 55), oder aber wenn zwar Zugriff auf das Dokument, allerdings ohne Möglichkeit der Kenntnisnahme gewährt wird (z.B. geschlossener Briefumschlag).

  • BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11

    Zugang eines Kündigungsschreibens - Wahrung der Klagefrist - nachträgliche

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Es kommt auf die gewöhnlichen Umstände an wie beim Zugang unter Abwesenden, wo eine verkörperte Willenserklärung zugegangen ist, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von dem Schreiben Kenntnis zu nehmen (BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11, Rn. 21).

    Ob ein Empfänger im konkreten Fall durch Krankheit oder andere besondere Umstände dennoch gehindert war, ist unerheblich (BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11, Rn. 22).

    Es gehört zu den für jeden Arbeitnehmer geltenden Sorgfaltspflichten, sich zumindest nach Ausspruch einer Kündigung unverzüglich darum zu kümmern, ob und wie er dagegen vorgehen kann (vgl. BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11, Rn. 44; BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93).

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Auch gehört es zu den für einen fairen Prozess und einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unerlässlichen Verfahrensregeln, dass das Gericht die Richtigkeit bestrittener Tatsachen nicht ohne hinreichende Prüfung bejaht (BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 16).

    Dann kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt (BAG, 2..11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15, Rn. 34).

    Dabei kann dahin stehen, ob eine gewisse Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 448 ZPO vorliegen muss (so wohl BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17) oder ob eine Parteivernehmung in einer 4-Augen-Situation ohne diese Voraussetzung auskommt (so wohl BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23).

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Auch gehört es zu den für einen fairen Prozess und einen wirkungsvollen Rechtsschutz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unerlässlichen Verfahrensregeln, dass das Gericht die Richtigkeit bestrittener Tatsachen nicht ohne hinreichende Prüfung bejaht (BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 16).

    Dann kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt (BAG, 2..11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15, Rn. 34).

    Dabei kann dahin stehen, ob eine gewisse Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 448 ZPO vorliegen muss (so wohl BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17) oder ob eine Parteivernehmung in einer 4-Augen-Situation ohne diese Voraussetzung auskommt (so wohl BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23).

  • BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04

    Kündigung - Schriftform

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu - und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam -, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (st. Rspr., BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 18; LAG Köln, 04.09.2007 - 2. Ta 184/07, Rn. 29; BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97).

    Es kommt nicht darauf an, ob der Empfänger die Verfügungsgewalt über das Schriftstück dauerhaft erlangt (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 19).

    Das Schreiben muss so in seine tatsächliche Verfügungsgewalt gelangen, dass für ihn die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 20; BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03, Rn. 10).

  • LAG München, 29.11.2006 - 11 Ta 379/06

    Nachträgliche Zulassung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Den Arbeitnehmer trifft nur dann kein Verschulden an der Verspätung, wenn er durch Krankheit an der Erhebung der Klage verhindert war, weil die Krankheit so beschaffen war, dass er aus medizinischen Gründen die Wohnung nicht verlassen konnte und deshalb weder die Klage selbst noch durch beauftragte dritte Personen (Ehegatte, Verwandte, Freunde) einreichen, noch Rechtsrat einholen konnte (LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - 7 Ta 27/07; LAG München, 29.11.2006 - 11 Ta 379/06; APS/Hesse, § 5 KSchG, Rn. 39).

    Einem Arbeitnehmer ist es zumutbar, auch während seines Urlaubs - selbst während eines Auslandsaufenthaltes - eine Kündigungsschutzklage vorzubereiten und an das zuständige Arbeitsgericht zu richten (LAG München, 29.11.2006 - 11 Ta 379/06, Rn. 15; KR-G./Bader, 11. Aufl. 2016, § 5 KSchG, Rn. 94).

  • LAG Köln, 25.03.2013 - 2 Sa 997/12

    Zugang einer Arbeitnehmerkündigung - Übergabe

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Dabei dürften die Verkehrsanschauungen zu beachten sein, etwa in wessen Tabu-Bereich (nach Welzel, GA 1960, 257, 267; vgl. OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, Rn. 21) eingegriffen würde, wenn ein Dritter das Schriftstück entwendete, oder welche Person mit dem Papier machen kann, was sie will (so LAG Köln, 25.03.2013 - 2 Sa 997/12, Rn. 16).

    Er konnte damit machen, was er will (LAG Köln, 25.03.2013 - 2 Sa 997/12, Rn. 16).

  • BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12

    Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - Parteivernehmung

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Dann kann die für den Inhalt des Gesprächs beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt (BAG, 2..11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17; LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15, Rn. 34).

    Dabei kann dahin stehen, ob eine gewisse Wahrscheinlichkeit i.S.d. § 448 ZPO vorliegen muss (so wohl BAG, 14.11.2013 - 8 AZR 813/12, Rn. 23; BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06, Rn. 17) oder ob eine Parteivernehmung in einer 4-Augen-Situation ohne diese Voraussetzung auskommt (so wohl BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07, Rn. 23).

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97

    Einhaltung einer gesellschaftsvertraglichen Anfechtungsfrist

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Eine verkörperte Willenserklärung geht unter Anwesenden zu - und wird damit entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam -, wenn sie durch Übergabe in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt (st. Rspr., BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 483/14, Rn. 20; BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 17/04, Rn. 18; LAG Köln, 04.09.2007 - 2. Ta 184/07, Rn. 29; BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97).

    Entscheidend ist, ob die Willenserklärung derart in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (siehe LAG Köln, 04.09.2007 - 14 Ta 184/07, Rn. 29; BGH, 15.06.1998 - II ZR 40/97).

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Mönchengladbach, 25.01.2018 - 5 Ca 1998/17
    Es gehört zu den für jeden Arbeitnehmer geltenden Sorgfaltspflichten, sich zumindest nach Ausspruch einer Kündigung unverzüglich darum zu kümmern, ob und wie er dagegen vorgehen kann (vgl. BAG, 22.03.2012 - 2 AZR 224/11, Rn. 44; BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2007 - 7 Ta 27/07

    Kündigungsschutzklage: Nachträgliche Zulassung bei psychischer Erkrankung;

  • LAG München, 26.04.2005 - 11 Ta 427/04

    Nachträgliche Zulassung Kündigungsschutzklage

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 732/08

    Nachträgliche Klagezulassung

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

  • BAG, 07.01.2004 - 2 AZR 388/03

    Übergabe einer schriftlichen Kündigungserklärung an den Erklärungsempfänger als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2016 - 3 Sa 184/16

    Spesenabrechnung: Darlegungs- und Beweislast - Anerkenntnis durch Freigabe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2016 - 2 Sa 216/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Darlegungs-und Beweislast -

  • LAG Köln, 04.09.2007 - 14 Ta 184/07

    Nachträgliche Klagezulassung

  • LAG Düsseldorf, 18.04.2007 - 12 Sa 132/07

    "Nur gucken, nicht anfassen" reicht bei Kündigung nicht

  • BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01

    Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer

  • BGH, 13.03.1974 - VII ZR 65/72

    Honorar nach den Gebührensätze der GOA

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 Sa 175/18

    Anforderungen an den Zugang de schriftlichen Kündigungserklärung

    1.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.01.2018 - Az. 5 Ca 1998/17 - abgeändert.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 25.01.2018 - Az. 5 Ca 1998/17 - abzuändern und.

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