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   ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18   

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https://dejure.org/2020,46554
ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18 (https://dejure.org/2020,46554)
ArbG München, Entscheidung vom 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18 (https://dejure.org/2020,46554)
ArbG München, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 21 Ca 13730/18 (https://dejure.org/2020,46554)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 104; EMRK Art. 14
    Unbegründeter Schmerzensgeldanspruch als Folgeanspruch eines Arbeitsunfalls

  • rewis.io

    Schmerzensgeld, Arbeitsunfall, Verletzung, Mitverschulden, Arbeitnehmer, Unfall, Arzt, Unfallversicherung, Erwerbsminderung, Versicherungsfall, Schadensersatzanspruch, Attest, Diagnose, Ermessen, Art und Weise, Ermessen des Gerichts, billigend in Kauf

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Schmerzensgeldanspruch als Folgeanspruch eines Arbeitsunfalls - Voraussetzungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Dieser umfassende Haftungsausschlusses sei jedoch verfassungsgemäß (BVerfGE 34, 118, 134).

    Gleichwohl liegt kein Verstoß gegen Art. 3 GG vor (BVerfG, Beschluss vom 7.11.1972, 1 BvL 4/71), u.a. deshalb, weil die die Versicherten im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung kaum Anspruchsminderungen wegen eigenen (Mit-)Verschuldens hinnehmen müssen und sie nicht befürchten müssen, im Falle der Verursachung eines Arbeitsunfalls von geschädigten Arbeitskollegen (auf Schmerzensgeld) in Anspruch genommen zu werden (§ 105 SGB VII); ferner steht ihnen in Gestalt des Unfallversicherungsträgers ein stets leistungsfähiger Anspruchsgegner gegenüber.

  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Der vorsätzliche Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften alleine genüge daher gerade nicht, um eine Haftung des Arbeitgebers zu begründen (BAG, Urteil vom 28.4.2011, 8 AZR 769/09).

    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (BAG, Urteil vom 28.04.2011, 8 AZR 769/09: BAG, Urteil vom 19.2.2009, 8 AZR 188/08; BAG, Urteil vom 19.8.2004 - 8 AZR 349/03).

  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Ein solcher ist nur dann vorsätzlich herbeigeführt, wenn dieser gewollt war (dolus directus) oder sein Eintritt billigend in Kauf genommen wurde (dolus eventualis, vgl. BAG 31.10.1991, 8 AZR 637/90).
  • LAG Köln, 29.01.2008 - 9 Sa 1208/07

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsausschluss - Minijobber

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Ausgeschlossen ist somit ein Verdienstausfall in Folge von Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung, Aufwendungen für Pflege, medizinische oder berufliche Rehabilitation, entgangener Unterhalt für die Angehörigen (Lauterbach/Dahm, SGB VII, § 104 Rz. 12) und Schmerzensgeld gemäß § 253 Abs. 2 BGB (LAG Köln, Urteil vom 29.1.2008, 9 Sa 1208/07; Schmitt, SGB VII, 4. Aufl. 2009, § 104 Rn. 16).
  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (BAG, Urteil vom 28.04.2011, 8 AZR 769/09: BAG, Urteil vom 19.2.2009, 8 AZR 188/08; BAG, Urteil vom 19.8.2004 - 8 AZR 349/03).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (BAG, Urteil vom 28.04.2011, 8 AZR 769/09: BAG, Urteil vom 19.2.2009, 8 AZR 188/08; BAG, Urteil vom 19.8.2004 - 8 AZR 349/03).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 471/12

    Schadensersatz - Asbestbelastung - Vorsätzliche Schädigung

    Auszug aus ArbG München, 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18
    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass derjenige, der vorsätzlich eine zugunsten des Arbeitnehmers bestehende Schutzvorschrift missachtet, eine Schädigung oder eine mögliche Berufskrankheit des Arbeitnehmers nicht billigend in Kauf nimmt, gebe es nicht (BAG 20.6.2013 NZA-RR 2014, 63 Rn. 28).
  • LAG München, 12.11.2020 - 3 Sa 387/20

    Arbeitsunfall, Schmerzensgeld, Haftungsprivileg, Vorlagepflicht

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht München hat die Klage durch Urteil vom 11.02.2020 - 21 Ca 13730/18 - abgewiesen.

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