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   ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19   

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https://dejure.org/2020,77731
ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19 (https://dejure.org/2020,77731)
ArbG München, Entscheidung vom 14.07.2020 - 26 BV 436/19 (https://dejure.org/2020,77731)
ArbG München, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 26 BV 436/19 (https://dejure.org/2020,77731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Betriebsrat, Arbeitnehmer, Leistungen, Gewerkschaft, Arbeitsvertrag, Betriebsratswahl, Wahlvorstand, Werbung, Arbeitgeber, Behinderung, Anfechtung, Anlage, Bewerber, Frist, leitende Angestellte, leitender Angestellter, Unmittelbarer Vorgesetzter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Erforderlich ist schließlich auch, dass die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum die Tätigkeit des leitenden Angestellten prägt, d. h. sie schwerpunktmäßig bestimmt (vgl. BAG NZA 2010, 955 m.w.N.).

    Ausdruck einer solchen Stellung können z. B. die selbstständige Verwaltung eines nicht ganz unerheblichen Budgets oder die zwingende Mitsprache bei Investitionsentscheidungen sein (vgl. BAG NZA 2010, 955 Rn. 17).

    Selbst wenn man Letzteres aber unterstellen würde, so ist geht nichts dafür hervor, dass die Erfüllung unternehmerischer (Teil) Aufgaben der Tätigkeit der Einrichtungs- und/oder Pflegedienstleitungen das Gepräge geben und ein beachtlicher Teil ihrer Tätigkeit hiervon beansprucht würde (vgl. hierzu BAG NZA 2010, 955 Rn. 31).

    Eine "schlichte Vorgesetztenstellung" ist für eine Qualifikation als leitender Angestellter nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG nicht ausschlaggebend (vgl. BAG NZA 2010, 955 Rn. 30 m.w.N.).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 ABR 40/11

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 18; NZA-RR 2009, 481 Rn. 25).

    Bei der Prüfung des Vorhandenseins eines Kennworts kann der Wahlvorstand auch dessen Zulässigkeit prüfen (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 19).

    Auch darf durch Kennwörter keine Verwechslungsgefahr zwischen mehreren Vorschlagslisten eintreten (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 20 mwN).

  • BAG, 06.12.2000 - 7 ABR 34/99

    Freiheit der Wahl - Chancengleichheit der Wahlbewerber

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (vgl. BVerfG 1 BvR 123/93 - Ziffer II 2 b cc der Gründe; BAG 7 ABR 34/99; LAG München 8 TaBV 89/06, Rn. 27).

    Es gehört zum Kernbereich der in Art. 9 Abs. 3 GG enthaltenen gewerkschaftlichen Betätigungsgarantie, dass die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften bei Betriebsratswahlen Wahlwerbung betreiben (vgl. BAG 7 ABR 34/99; BVerfG 2 BvR 54/62).

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (vgl. BVerfG 1 BvR 123/93 - Ziffer II 2 b cc der Gründe; BAG 7 ABR 34/99; LAG München 8 TaBV 89/06, Rn. 27).
  • LAG München, 27.02.2007 - 8 TaBV 89/06

    Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Diese soll alleine auf der freien Entscheidung der Betriebsangehörigen beruhen (vgl. BVerfG 1 BvR 123/93 - Ziffer II 2 b cc der Gründe; BAG 7 ABR 34/99; LAG München 8 TaBV 89/06, Rn. 27).
  • LAG Köln, 15.10.1993 - 13 TaBV 36/93

    Arbeitnehmer: Entfernung wegen Störung des Betriebsfriedens - Voraussetzungen

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Die Behinderung kann sich nur auf die Einschränkung der Handlungsfreiheit, nicht auf die freie innere Willensbildung beziehen (vgl. LAG Köln NZA 1994, 431; GK-BetrVG/Kreutz, § 20 Rn. 11; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, § 20 Rn. 11).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Es gehört zum Kernbereich der in Art. 9 Abs. 3 GG enthaltenen gewerkschaftlichen Betätigungsgarantie, dass die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften bei Betriebsratswahlen Wahlwerbung betreiben (vgl. BAG 7 ABR 34/99; BVerfG 2 BvR 54/62).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 ABR 65/07

    Betriebsratswahl - Wahlausschreiben - Prüfungspflicht des Wahlvor-stands

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Sie umfasst alle Umstände, die geeignet sind, seine Gültigkeit in Frage zu stellen und die der Wahlvorstand bei einer Prüfung der äußeren Gestaltung der eingereichten Urkunde unschwer erkennen kann (vgl. BAG NZA 2013, 1095 Rn. 18; NZA-RR 2009, 481 Rn. 25).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 ABR 4/15

    Betriebsratswahl - Gewerkschaftsliste - Kennwort

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Das schließt allerdings nicht aus, dass auf einem Wahlvorschlag nach § 14 Abs. 5 BetrVG zusätzlich Stützunterschriften wahlberechtigter Arbeitnehmer gesammelt werden, etwa um zu verdeutlichen, dass es sich auch um einen aus der Belegschaft unterstützten Wahlvorschlag handelt (vgl. BAG NZA-RR 2017, 194 Rn. 25 m.w.N.).
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2008 - 9 TaBV 14/07

    Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen des Verstoßes gegen das Verbot der

    Auszug aus ArbG München, 14.07.2020 - 26 BV 436/19
    Erst wenn die Propaganda das Maß einer allgemeinen Hetze erreicht oder sogar Wahlbewerber davon abgehalten werden zu kandidieren, ist das zulässige Maß überschritten (vgl. LAG Niedersachsen 9 TaBV 14/07; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz, BetrVG, § 20 Rn. 25; GK-BetrVG/Kreutz, § 20 Rn. 39 f.).
  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90

    Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

  • LAG München, 28.01.2021 - 3 TaBV 55/20

    Betriebsratswahl, gewerkschaftlicher Wahlvorschlag, Beauftragter, Untervollmacht

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2020 - 26 BV 436/19 - abgeändert und wie folgt gefasst:.

    Das Arbeitsgericht München hat die Anträge durch Beschluss vom 14.07.2020 - 26 BV 436/19 - zurückgewiesen und u.a. zur Begründung ausgeführt, dass der Wahlvorstand die Liste 2 zur Wahl habe zulassen dürfen.

    Die Arbeitgeberin beantragt unter Rücknahme der Beschwerde im Übrigen, unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts München vom 14.07.2020 - 26 BV 436/19 - die Betriebsratswahl vom 25.11.2019 bis zum 29.11.2019 für unwirksam zu erklären.Der Betriebsrat beantragt,.

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