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ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
KSchG § 2, § 11 Nr. 2; ZPO § 12, § 13, § 138 Abs. 4; BGB § 286 , § 288, § 615 S. 2; ArbGG § 46 Abs. 2
Zumutbarkeit einer anderweitigen Arbeit - arbeitsrechtsiegen.de
Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch - Zumutbarkeit einer anderweitigen Arbeit
Verfahrensgang
- ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
- LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10
Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des …
Auszug aus ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Dies gilt auch dann, wenn ein Kündigungsrechtsstreit geführt wird (BAG vom 13.12.2011 - 9 AZR 420/10). - EuGH, 29.11.2017 - C-214/16
Ein Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf …
Auszug aus ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 29.11.2017, Aktenzeichen C-214/16 sowie vom 06.11.2018 - C-684/16) hätte die Beklagte die Klägerin auf den drohenden Verfall von Urlaub hinweisen müssen. - BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03
Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb
Auszug aus ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Nach beiden Bestimmungen ist zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 12 GG) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (BAG vom 16.06.2004 - 5 AZR 508/03). - BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15
Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung …
Auszug aus ArbG München, 16.10.2019 - 7 Ca 304/19
Dem Gläubiger muss deutlich gemacht werden, aufgrund welcher konkret nachprüfbarer Gegenforderungen die Leistung vorläufig nicht erbracht wird (BAG vom 19.01.2016 - 2 AZR 449/15).
- BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 346/21
Annahmeverzug - Leistungswillen - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 16. Oktober 2019 - 7 Ca 304/19 - teilweise abgeändert und insoweit wie folgt gefasst:. - LAG München, 28.10.2020 - 8 Sa 816/19
Arbeitsentgelt, Arbeitslosengeld
Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 16.10.2019 - 7 Ca 304/19 - in seiner Nr. 4 und seiner Nr. 5 abgeändert und wie folgt gefasst:.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 16.10.2019 - Az.: 7 Ca 304/19 abgeändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 16.10.2019 - Az.: 7 Ca 304/19 wird zurückgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 7 Ca 304/19, vom 16.10.2019 wird abgeändert und der Klageantrag Ziff. 2.) gerichtet auf Zahlung einer Urlaubsabgeltung in Höhe von EUR 8.642,33 wird abgewiesen.