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   ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18   

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https://dejure.org/2020,79994
ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18 (https://dejure.org/2020,79994)
ArbG München, Entscheidung vom 19.08.2020 - 34 Ca 745/18 (https://dejure.org/2020,79994)
ArbG München, Entscheidung vom 19. August 2020 - 34 Ca 745/18 (https://dejure.org/2020,79994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BEEG § 17 Abs. 4; MuSchG § 24; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a, § 46 Abs. 1
    Anspruch auf Erholungsurlaub während der Mutterschutzfrist und Elternzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Erholungsurlaubsanspruch während Mutterschutzfrist und Elternzeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 541/15

    Verfall von Urlaubsansprüchen - Obliegenheiten des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18
    Dabei beruft sie sich auf die Rechtsprechung des BAG vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15, nach der der Arbeitgeber verpflichtet sei, von sich aus konkret und in völliger Transparenz den Arbeitnehmer über die Höhe des Erholungsurlaubs zu informieren und diesen aufzufordern, diesen zu nehmen.
  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 725/13

    Kürzung des Urlaubs wegen Elternzeit

    Auszug aus ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18
    Sie beruft sich auf die Rechtsprechung des BAG vom 19.05.2015 - 9 AZR 725/13, nach der während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit kein Verfall des Urlaubs eintritt und nach Ende des Arbeitsverhältnisses keine Kürzungsmöglichkeit von Seiten des Arbeitgebers mehr besteht.
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG München, 19.08.2020 - 34 Ca 745/18
    Die arbeitsvertragliche Ausschlussfrist ist wirksam, ihr steht § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nach der Rechtsprechung des BAG zur Kollision von Ausschlussfristen und Mindestlohn (vgl. BAG, Urteil vom 18.09.2018 - 9 AZR 162/18) nicht entgegen, da der Arbeitsvertrag der Parteien vor dem 31.12.2014 und damit von der Einführung des Mindestlohngesetztes abgeschlossen wurde.
  • BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 341/21

    AGB-Kontrolle - Verfallklausel

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 19. August 2020 - 34 Ca 745/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
  • LAG München, 26.02.2021 - 7 Sa 940/20

    Urlaubsabgeltung für Zeiten einer Elternzeit

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 19.08.2020 - 34 Ca 745/18 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Unter Abänderung des Endurteils des Arbeitsgerichts München vom 19.08.2020 (Az.: 34 Ca 745/18) wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin weitere 12.313,35 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2017 zu zahlen.

    Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München 19.08.2020 (Az.: 34 Ca 745/18) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Arbeitsgericht München zurückzuverweisen.

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