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ArbG München, 27.12.2021 - 10 Ca 512/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
RVG § 48, VV Nr. 1003
1,5-Einigungsgebühr auch bei Prozesskostenhilfe-Erstreckung auf Mehrwertvergleich - rewis.io
Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Erinnerung, Vergleich, Ehesache, Mehrwertsteuer, RVG, Staatskasse, Verfahrenswert, Auslagenpauschale, Abschluss, Mitwirkung, Erstattungspflicht, abweichende Auffassung
Verfahrensgang
- ArbG München, 27.12.2021 - 10 Ca 512/21
- LAG München, 23.02.2022 - 6 Ta 20/22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Nürnberg, 26.07.2021 - 3 Ta 68/21
Prozesskostenhilfe - Einigungsgebühr - Mehrvergleich
Auszug aus ArbG München, 27.12.2021 - 10 Ca 512/21
Gemäß LAG Nürnberg vom 26.07.2021, 3 Ta 68/21, dessen Ausführungen man sich hier anschließt, gilt für die Höhe der Einigungsgebühr Folgendes:. - LAG München, 02.11.2016 - 6 Ta 287/16
Einigungsgebühr
Auszug aus ArbG München, 27.12.2021 - 10 Ca 512/21
Die hierzu gemäß der Entscheidung des LAG München vom 02.11.2016, 6 Ta 287/16, vertretene abweichende Auffassung ist nicht einschlägig, da diese Entscheidung (zwangsläufig) die oben genannte Gesetzesänderung nicht berücksichtigt.
- LAG München, 23.02.2022 - 6 Ta 20/22
Kostenfestsetzung, 1,0 Einigungsgebühr
Auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin beim Landesarbeitsgericht München wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 27. Dezember 2021 - 10 Ca 512/21 abgeändert:.