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ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitszeitkonto, Arbeitgeber, Arbeitszeit, Auslegung, Baugewerbe, Vereinbarung, Arbeit, Streitwertfestsetzung, Lohnabrechnung, Lohnanspruch, tarifliche Regelung, schriftliche Vereinbarung, zeitliche ...
Verfahrensgang
- ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16
- LAG München, 06.03.2019 - 8 Sa 466/17
- BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19
Wird zitiert von ...
- LAG München, 06.03.2019 - 8 Sa 466/17
Tarifauslegung
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Mit Endurteil vom 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 - hat das Arbeitsgericht München die Klage als unbegründet abgewiesen und auf die Widerklage hin festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 13.05.2016 hinaus unter Führung eines Arbeitszeitkontos nach Maßgabe von § 3 Ziff. 1.4 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) bestehe.
Das Urteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 33 Ca 7172/16, vom 28.04.2017 wird abgeändert.