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   ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16   

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https://dejure.org/2017,73480
ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 (https://dejure.org/2017,73480)
ArbG München, Entscheidung vom 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 (https://dejure.org/2017,73480)
ArbG München, Entscheidung vom 28. April 2017 - 33 Ca 7172/16 (https://dejure.org/2017,73480)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TVG § 1; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 4.7.2002 (BRTV) § 3 Nr. 1.43; SGB III § 101 Abs. 5
    Auslegung einer tariflichen Regelung über das Bestehen und die Ausgestaltung eines Arbeitszeitkontos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Auszug aus ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16
    Die Teilkündigung darf allerdings nicht zu einer Umgehung von zwingenden Kündigungsvorschriften führen (Urteil vom 13.03.2007, 9 AZR 612/05, NZA 2007, 563 mwN.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 31.01.2002 - L 1 AL 156/00
    Auszug aus ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16
    Des Weiteren ist entscheidend, dass Arbeitnehmer während des gesamten Ausgleichszeitraums, ungeachtet der jeweiligen monatlichen Arbeitszeit, eine gleichbleibende monatliche Vergütung erhalten und dieser Monatslohn im Regelfall Bemessungsgrundlage des (Saison-)Kurzarbeitergeldes ist (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.01.2002 - L 1 AL 156/00, NZS 2002, 439).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 15.02.1990, 6 AZR 386/88, NZA 1990, 848).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 75/05

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG München, 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16
    Die Feststellungsklage kann sich auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken - so genannte Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 15.03.2006, 4 AZR 75/05, NZA 2006, 690).
  • LAG München, 06.03.2019 - 8 Sa 466/17

    Tarifauslegung

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Mit Endurteil vom 28.04.2017 - 33 Ca 7172/16 - hat das Arbeitsgericht München die Klage als unbegründet abgewiesen und auf die Widerklage hin festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 13.05.2016 hinaus unter Führung eines Arbeitszeitkontos nach Maßgabe von § 3 Ziff. 1.4 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) bestehe.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München, Az.: 33 Ca 7172/16, vom 28.04.2017 wird abgeändert.

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