Rechtsprechung
ArbG Mainz, 02.06.2017 - 5 Ca 76/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 02.06.2017 - 5 Ca 76/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2018 - 7 Sa 406/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Privattätigkeiten während …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 2. Juni 2017, Az. 5 Ca 76/17, wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 2. Juni 2017, Az. 5 Ca 76/17, abzuändern und die Klage abzuweisen .
die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, Az. 5 Ca 76/17, vom 2. Juni 2017 zurückzuweisen.
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - 12 Sa 28/18
Wissenschaftszeitvertragsgesetz - Befristung - wissenschaftliches Personal
auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 10.04.2018, der Beklagten zugestellt am 12.04.2018, AZ: 5 Ca 76/17, abgeändert.Die zulässige Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim - Kammern Heidelberg - vom 10. April 2018 (5 Ca 76/17) hat keinen Erfolg.