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   ArbG Mainz, 02.09.2008 - 3 Ca 1132/08   

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https://dejure.org/2008,40362
ArbG Mainz, 02.09.2008 - 3 Ca 1132/08 (https://dejure.org/2008,40362)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 02.09.2008 - 3 Ca 1132/08 (https://dejure.org/2008,40362)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 02. September 2008 - 3 Ca 1132/08 (https://dejure.org/2008,40362)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 11 Sa 616/08

    Kündigungsfrist und Klageerhebungsfrist nach § 4 KSchG nF

    Auszug aus ArbG Mainz, 02.09.2008 - 3 Ca 1132/08
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil vom Donnerstag, 22. Januar 2009 - Aktenzeichen: 11 Sa 616/08 Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 15 Abs. 3 TzBfG.
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 148/05
    Auszug aus ArbG Mainz, 02.09.2008 - 3 Ca 1132/08
    Für dieses Klagebegehren reichte die Erhebung eines bezifferten Zahlungsantrages aus (BAG 15.12.2005 - 2 AZR 148/05 NZA 06, 322).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2009 - 11 Sa 616/08

    Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 15 Abs 3 TzBfG

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.09.2008, Az: 3 Ca 1132/08, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.09.2008, AZ: 3 Ca 1132/08 (Bl. 44 bis 49 d. A.).

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.09.2008, AZ: 3 Ca 1132/08, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 2.300,- EUR brutto abzüglich 399, 60 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2008 zu zahlen.

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