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ArbG Mainz, 03.09.2020 - 6 Ca 245/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 03.09.2020 - 6 Ca 245/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 304/20
Vergütung von Umkleidezeiten außerhalb des Betriebs
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. September 2020, Az.: 6 Ca 245/20, teilweise abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 3. September 2020, Az. 6 Ca 245/20, teilweise abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgericht Mainz, Auswärtige Kammern Bad Kreuznach, vom 3. September 2020, Az. 6 Ca 245/20, teilweise abzuändern und die Beklagte und Berufungsklägerin zur Zahlung von.
die Anschlussberufung des Klägers/Berufungsbeklagten und Anschlussberufungsklägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz, Auswärtige Kammern Bad Kreuznach, vom 3. September 2020, Az. 6 Ca 245/20 zurückzuweisen.