Rechtsprechung
ArbG Mainz, 06.06.2019 - 9 Ca 6/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,56450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 06.06.2019 - 9 Ca 6/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 5 Sa 314/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2020 - 5 Sa 314/19
Überstundenvergütung - Darlegungslast
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 6. Juni 2019, Az. 9 Ca 6/19, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06.06.2019, Az. 9 Ca 6/19, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie EUR 9.908,26 brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2018 zu zahlen.