Rechtsprechung
ArbG Mainz, 07.03.2019 - 6 Ca 551/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.03.2019 - 6 Ca 551/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 SaGa 4/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2020 - 2 Sa 147/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.2020 - 2 Sa 147/19
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Kindergartenleiter - Negativprognose - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 07.03.2019 - 6 Ca 551/18 - abgeändert, soweit es dem Weiterbeschäftigungsantrag stattgegeben und den Auflösungsantrag zurückgewiesen hat:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 7. März 2019 - 6 Ca 551/18 - und die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
Mit Urteil vom 7. März 2019 - 6 Ca 551/18 - hat das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den Auflösungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 7. März 2019 - 6 Ca 551/18 - teilweise abzuändern und.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 2 SaGa 4/19
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigungstitel im …
Mit Urteil vom 07. März 2019 - 6 Ca 551/18 - hat das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - der Kündigungsschutzklage stattgegeben und den von der Verfügungsbeklagten gestellten Auflösungsantrag zurückgewiesen.Mit ihrer Berufungsbegründung vom 20. Mai 2019 hat die Verfügungsbeklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 07. März 2019 - 6 Ca 551/18 - teilweise abzuändern und den Weiterbeschäftigungsantrag abzuweisen sowie das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis zum 30. September 2018 gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen.