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ArbG Mainz, 07.08.2018 - 9 Ca 1041/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 07.08.2018 - 9 Ca 1041/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 400/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 400/18
Arbeitsvergütung - Weiterbeschäftigung nach Aufhebungsvertrag
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 07.08.2018 - 9 Ca 1041/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien 1. Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 7. August 2018 - 9 Ca 1041/17 - Bezug genommen.
Mit seinem am 7. August 2018 verkündeten Urteil - 9 Ca 1041/17 - hat das Arbeitsgericht Mainz der Klage in Höhe von insgesamt 4.200,-- EUR brutto nebst Zinsen unter Zugrundelegung der im ursprünglich geschlossenen Arbeitsvertrag vereinbarten Bruttomonatsvergütung von 2.100,-- EUR für die Monate Mai und Juni 2017 stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen.
unter Abänderung des am 7. August 2018 verkündeten Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - 9 Ca 1041/17 - die Klage abzuweisen.