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ArbG Mainz, 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16
- ArbG Mainz, 08.03.2017 - 2�Ca 1836/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 239/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2017 - 3 Sa 239/17
Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Schwerbehinderter Bewerber - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 08.03.2017 - 2 Ca 1836/16 - abgewiesen.
unter Abänderung des am 06.04.2017 zugestellten Urteil des Arbeitsgerichts Mainz zum Az.: 2 Ca 1836/16 vom 08.03.2017 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, an den Kläger und Berufungskläger eine Entschädigung nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszins gemäß § 247 BGB seit dem 21.09.2016 zu zahlen.