Rechtsprechung
ArbG Mainz, 08.08.2018 - 2 BV 14/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.08.2018 - 2 BV 14/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2019 - 3 TaBV 30/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 3 TaBV 30/18
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2019 - 3 TaBV 30/18
Änderung der Stellung in der betrieblichen Organisation (Versetzung)
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag des Beteiligten zu 1) daraufhin durch Beschluss vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 zu Aktenzeichen 2 BV 14/18 abzuändern.
die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - zurückzuweisen.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.06.2019 - 3 TaBV 30/18
Versetzung - Zustimmung Betriebsrat - unterschiedlicher Arbeitsbereich
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat den Antrag des Beteiligten zu 1) daraufhin durch Beschluss vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - zurückgewiesen.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 zu Aktenzeichen 2 BV 14/18 abzuändern.
die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 08.08.2018 - 2 BV 14/18 - zurückzuweisen.