Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 08.11.2018 - 5 Ca 908/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,61696
ArbG Mainz, 08.11.2018 - 5 Ca 908/17 (https://dejure.org/2018,61696)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 08.11.2018 - 5 Ca 908/17 (https://dejure.org/2018,61696)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 08. November 2018 - 5 Ca 908/17 (https://dejure.org/2018,61696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,61696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2020 - 3 Sa 503/19

    Fristlose Kündigung - TÜV-Prüfer - Verdachtskündigung - Manipulation

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.11.2018, Az.: 5 Ca 908/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen; der Kläger hat auch die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens zu tragen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 08.11.2018 (- 5 Ca 908/17 -, Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach -) abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.11.2018, Az. 5 Ca 908/17.

    unter Abänderung des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.11.2018, Az. 5 Ca 908/17.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2019 - 3 Sa 25/19

    Vorgetäuschte Prüfungstätigkeit (TÜV)

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.11.2018, AZ.: 5 Ca 908/17, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 08.11.2018 (- 5 Ca 908/17 -, Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach -) abgewiesen.

    unter Abänderung des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.11.2018, Az. 5 Ca 908/17.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht