Rechtsprechung
ArbG Mainz, 10.12.2020 - 9 BV 25/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,56614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wiesbaden-arbeitsrecht.com (Kurzinformation)
Betriebsratswahl trotz Corona. So geht's!
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 10.12.2020 - 9 BV 25/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 TaBV 20/21
Papierfundstellen
- NZA-RR 2021, 372
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.11.2021 - 8 TaBV 20/21
Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstands durch das Gericht - Erfordernis …
Die Beschwerde der Beteiligten zu 4. bis 7. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 10.12.2020, Az. 9 BV 25/20, wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 10.Dezember 2020, Az. 9 BV 25/20, abzuändern und die Anträge zurückzuweisen.
- ArbG Krefeld, 03.09.2021 - 2 BV 17/21
Wahlvorstand, Betriebsratswahl
Insgesamt ist damit eine Situation gegeben, in der die Durchführung einer Wahlversammlung bei einem Betrieb der vorliegenden Größenordnung nicht zumutbar ist (vergleiche hierzu auch ArbG Saarland vom 10.02.2021 - 10 BV 94/20 - BeckRS 2021, 14237; ArbG Lingen vom 19.03.2021 - 1 BV 1/21 - BeckRS 2021, 14253; ArbG Mainz vom 10.12.2020 - 9 BV 25/20).