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ArbG Mainz, 13.08.2020 - 6 Ca 269/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 13.08.2020 - 6 Ca 269/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 293/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 293/20
Eingruppierung - Darlegungslast bei Aufbaufallgruppen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Mit Urteil vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm ab dem 01. August 2019 Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD zu zahlen.