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   ArbG Mainz, 13.08.2020 - 6 Ca 269/20   

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https://dejure.org/2020,78302
ArbG Mainz, 13.08.2020 - 6 Ca 269/20 (https://dejure.org/2020,78302)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13.08.2020 - 6 Ca 269/20 (https://dejure.org/2020,78302)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 (https://dejure.org/2020,78302)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.04.2021 - 2 Sa 293/20

    Eingruppierung - Darlegungslast bei Aufbaufallgruppen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13. August 2020 - 6 Ca 269/20 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm ab dem 01. August 2019 Vergütung nach der Entgeltgruppe 11 TVöD zu zahlen.

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