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   ArbG Mainz, 13.12.2018 - 11 Ca 523/18   

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https://dejure.org/2018,64178
ArbG Mainz, 13.12.2018 - 11 Ca 523/18 (https://dejure.org/2018,64178)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13.12.2018 - 11 Ca 523/18 (https://dejure.org/2018,64178)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 11 Ca 523/18 (https://dejure.org/2018,64178)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2019 - 3 Sa 156/19

    Verzugslohn - Aufrechnung - Darlegungslast

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13.12.2018 - Az.: 11 Ca 523/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - hat daraufhin durch Urteil vom 13.12.2018 - 11 Ca 523/18 - die Beklagte verurteilt, 48.873,65 EUR brutto abzüglich vom Arbeitsamt gezahlter 26.040,-- EUR netto nebst Zinsen an den Kläger zu zahlen, es hat die Beklagte weiterhin verurteilt, den Gruppen- bzw. Sammelversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer 0/000000/00 bei der Allianz Lebensversicherungs-AG rückwirkend zum 01.11.2016 unter Zahlung des Arbeitgeberanteils von 161, 85 EUR monatlich fortzusetzen und im Übrigen die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Aktenzeichen: 11 Ca 523/18 vom 13.12.2018, zugestellt per beA am 27.03.2019, wird die Klage abgewiesen.

    die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 13.12.2019 - 11 Ca 523/18 - zurückzuweisen.

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