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ArbG Mainz, 14.02.2018 - 1 Ca 1013/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 14.02.2018 - 1 Ca 1013/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 267/18
- BAG, 14.03.2019 - 2 AZN 115/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 267/18
Verhaltensbedingter Kündigungsgrund - Entsorgung von Privatmüll während der …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - vom 14. Februar 2018 - 1 Ca 1013/17 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 14. Februar 2018, Aktenzeichen - 1 Ca 1013/17 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 07. Juli 2017 - zugegangen am 10. Juli 2017 - mit Ablauf des 31. Dezember 2017 geendet hat.