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   ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17   

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https://dejure.org/2017,43381
ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17 (https://dejure.org/2017,43381)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17 (https://dejure.org/2017,43381)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 15. November 2017 - 4 Ca 1240/17 (https://dejure.org/2017,43381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Rechtswidrige und fremdenfeindliche Äußerungen in kleiner privater WhatsApp-Gruppe sind kein Kündigungsgrund

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kündigung unwirksam bei Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Versenden von Bildern in WhatsApp-Gruppe ist kein Kündigungsgrund

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fremdenfeindliche Bilder auf WhatsApp - Kollege petzt beim Chef

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Kündigungen wegen Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Chats bei WhatsApp sind privat

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in kleiner WhatsApp-Gruppe

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    WhatsApp-Nachrichten sind kein Kündigungsgrund

  • behrens-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Ehrverletzende Äußerung in WhatsApp-Chat rechtfertigt keine Kündigung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Rassistische WhatsApp-Nachrichten in privater Gruppe kein Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in kleinen WhatsApp Gruppen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbreitung rechtsextremer Bilder im privaten Gruppenchat bei WhatsApp rechtfertigt keine Kündigung des Arbeitnehmers - Privater Chatverlauf steht unter Schutz der Vertraulichkeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverwertung von privaten Chatprotokollen

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Verbreitung fremdenfeindlicher Bilder über WhatsApp

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 195
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus ArbG Mainz, 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17
    Das Bundesarbeitsgericht hatte am 10.12.2009 (2 AZR 534/08) über den Fall einer Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen zu entscheiden, dem ein Gespräch zu Grunde lag, in welchem eine von drei Organisationsleiterinnen eines Versicherungsunternehmens sich ihren beiden Kolleginnen gegenüber über den unmittelbar vorgesetzten Bezirksdirektor äußerte.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Der Kläger konnte deshalb berechtigt darauf vertrauen, dass seine Äußerungen nicht bei dem Beklagten als seinem Arbeitgeber landen würden (ähnlich ArbG (Arbeitsgericht) Mainz 15. November 2017 - 4 Ca 1240/17 - Rn. 21 ff. zitiert nach juris, MMR (Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung) 2018, 195 ).
  • ArbG Stuttgart, 14.03.2019 - 11 Ca 3737/18

    Grobe Beleidigungen eines Arbeitskollegen - Altersteilzeitvertrag

    Dem steht nicht der Grundsatz entgegen, dass bei einem wechselseitigem Austausch auch von Nachrichten mit rassistischem Inhalt in einer privaten WhatsApp- Gruppe grundsätzlich von einer Vertraulichkeit auszugehen ist, was bei einer späteren Offenbarung eine Kündigung regelmäßig nicht rechtfertigt (vgl. hierzu etwa Arbeitsgericht Mainz vom 15.11.2017 - 4 Ca 1240/17).
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