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ArbG Mainz, 16.02.2017 - 9 Ca 1072/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 16.02.2017 - 9 Ca 1072/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 322/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 322/17
Höhergruppierung - Ausschlussfrist des § 26 Abs 1 TVÜ-Bund
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16.02.2017 - 9 Ca 1072/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat mit Urteil vom 16. Februar 2017 - 9 Ca 1072/16 - die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 16. Februar 2017 - 9 Ca 1072/16 - abzuändern und festzustellen, dass er gemäß seines gegen die Beklagte gestellten Antrags auf Höhergruppierung vom 12. September 2015 von der Lohngruppe 6 in die Lohngruppe 8 eingruppiert ist.