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ArbG Mainz, 18.06.2019 - 3 Ca 1795/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.06.2019 - 3 Ca 1795/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 283/19
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.07.2020 - 5 Sa 283/19
Schadensersatz - Maßregelungsverbot - Befristung
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. Juni 2019, Az. 3 Ca 1795/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18.06.2019, Az. 3 Ca 1795/18, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihr Schadensersatz iHv. EUR 9.950,70 brutto abzüglich EUR 4.699,50 netto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.