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ArbG Mainz, 18.09.2017 - 1 Ca 1971/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 18.09.2017 - 1 Ca 1971/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 502/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 502/17
Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. September 2017 - 1 Ca 1971/16 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. September 2017 - 1 Ca 1971/16 - wird die Beklagte verurteilt, Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Zeugnisses das ihm erteilte Zeugnis vom 30. September 2016 in seiner Gesamtbeurteilung dahingehend zu ändern, dass es statt "stets zur vollen Zufriedenheit" lauten muss "stets zur vollsten Zufriedenheit".