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ArbG Mainz, 20.02.2020 - 1 Ca 805/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 20.02.2020 - 1 Ca 805/19
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2020 - 3 Sa 134/20
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.12.2020 - 3 Sa 134/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - Darlegungs- und Beweislast für das …
Die Berufungen des Klägers und des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.02.2020, Az.: 1 Ca 805/2019, werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat daraufhin durch Urteil vom 20.02.2020 - 1 Ca 805/19 - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche noch durch die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung des Beklagten vom 20.05.2019 beendet worden ist und im Übrigen die Klage abgewiesen.
die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.02.2020 - 1 Ca 805/19 - zurückzuweisen.
die Berufung des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.02.2020 - 1 Ca 805/19 - zurückzuweisen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 20.2.2020, Az.: 1 Ca 805/19 wird abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.