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ArbG Mainz, 21.03.2019 - 9 Ca 885/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 21.03.2019 - 9 Ca 885/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19
Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.03.2019, Az.: 9 Ca 885/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht M. hat die Klage daraufhin durch Urteil vom 21.03.2019 - 9 Ca 885/18 - abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts M. vom 21. März 2019, Az. 9 Ca 885/18, abzuändern und.
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2021 - 6 Sa 53/20
Betriebs(teil)übergang - Lagerlogistik
Nicht übernommen wurden die Klägerin, der Kläger des Parallelverfahrens LAG Rheinland-Pfalz 3 Sa 289/19 (= ArbG Mainz 9 Ca 885/18), sowie der Betriebsstellenleiter X. und dessen Assistentin W.Auch unabhängig davon liege kein Betriebsübergang vor, wie bereits die 9. Kammer des Arbeitsgerichts Mainz (9 Ca 885/18) im Parallelverfahren ausgeführt habe.