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ArbG Mainz, 24.03.2022 - 11 Ca 537/21 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 24.03.2022 - 11 Ca 537/21
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 130/22
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 5 Sa 130/22
Freigestelltes Betriebsvertretungsmitglied - Vergütung - beruflicher Werdegang - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. März 2022, Az. 11 Ca 537/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 24. März 2022, Az. 11 Ca 537/21, abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm ab 1. Dezember 2020 Vergütung nach Entgeltgruppe C-8 Endstufe TV AL II zu zahlen.