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ArbG Mainz, 25.02.2021 - 7 Ca 635/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 25.02.2021 - 7 Ca 635/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
Gegen diese Kündigung hat der Kläger am 02. September 2020 beim Arbeitsgericht eine weitere Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 7 Ca 635/20 (= LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 78/21 ) geführt wird.Unstreitig wäre eine Weiterbeschäftigung des Klägers zu geänderten Bedingungen vorliegend objektiv möglich gewesen, wie das zwischen den Parteien unstreitige Angebot der Beklagten im Parallelverfahren 7 Ca 635/20 (= LAG Rheinland-Pfalz 6 Sa 78/21 ) mit Schriftsatz vom 05. Oktober 2020 an den Kläger zeigt, in der Filiale Y-Stadt im Schichtsystem mit werktäglich sechs Stunden tätig zu werden.
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21
Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - 7 Ca 635/20 - vom 25. Februar 2021 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und der Klarstellung halber insgesamt wie folgt neu gefasst;.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 25. Februar 2021 - 7 Ca 635/20 -.