Rechtsprechung
ArbG Mainz, 26.05.2021 - 4 Ca 1553/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.05.2021 - 4 Ca 1553/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2022 - 2 Sa 258/21
Wiedereinstellungsanspruch - Zusage - Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26. Mai 2021 - 4 Ca 1553/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz vom 26. Mai 2021 - 4 Ca 1553/20 - und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.
Mit Urteil vom 26. Mai 2021 - 4 Ca 1553/20 - hat das Arbeitsgericht die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 26. Mai 2021 - 4 Ca 1553/20 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, sein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags zu den bisherigen Bedingungen als Vollzeitbeschäftigter gemäß Arbeitsvertrag vom 30. Juni 2017 unter Wahrung des Besitzstandes aus dem am 30. Juni 2019 beendeten Arbeitsverhältnis ab 01. Juli 2019 anzunehmen.