Rechtsprechung
ArbG Mainz, 26.07.2018 - 7 Ca 273/18 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 26.07.2018 - 7 Ca 273/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2019 - 2 Sa 299/18
Verhaltensbedingte Kündigung - Leistungsverweigerungsrecht - Pflichtenkollision
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach vom 26.07.2018 - 7 Ca 273/18 - abgeändert, soweit es die Klage abgewiesen hat:.Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26. Juli 2018 - 7 Ca 273/18 - Bezug genommen.
Mit Urteil vom 26. Juli 2018 - 7 Ca 273/18 - hat das Arbeitsgericht der Klage teilweise stattgegeben, soweit sie sich gegen die fristlose Kündigung richtet, und sie im Übrigen abgewiesen, weil es die hilfsweise ordentliche Kündigung zum 15. Mai 2018 für wirksam erachtet hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26. Juli 2018 - 7 Ca 273/18 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat, und festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch durch die ordentliche Kündigung vom 4. April 2018 nicht aufgelöst worden ist.