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ArbG Mainz, 27.07.2017 - 9 Ca 1487/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 27.07.2017 - 9 Ca 1487/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 503/17
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 503/17
Eingruppierung - Überleitung in den TVöD - Darlegungs- und Beweislast - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27. Juli 2017, Az.: 9 Ca 1487/16 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 27. Juli 2017, Az. 9 Ca 1487/16 abzuändern und festzustellen, dass die beklagte Stadt verpflichtet ist, sie für die Zeit ab dem 1. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2016 nach der Entgeltgruppe 9 und seit 1. Januar 2017 nach der Entgeltgruppe 9a des TVöD in der für die Stadt D. geltenden Fassung zu vergüten.