Rechtsprechung
ArbG Mainz, 29.08.2018 - 1 Ca 1288/17 |
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 29.08.2018 - 1 Ca 1288/17
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 1 Sa 418/18
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigungen, hier: fehlendes …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 29. August 2018, Az.: 1 Ca 1288/17, teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:.Mit Urteil vom 29. August 2018 -1 Ca 1288/17- hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten vom 11. August 2017 beendet worden ist und im Übrigen die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 25. Juli 2018, Az.: 1 Ca 1288/17 teilweise abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.08.2017 mit Auslauffrist zum 31.03.2018 und auch nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.09.2017, noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 mit Auslauffrist zum 30.06.2018 aufgelöst worden ist.