Rechtsprechung
ArbG Mannheim, 04.07.2013 - 3 Ca 439/12 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 12 Sa 35/13
Fristlose Kündigung - Beleidigung
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.04.2013 (3 Ca 439/12) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Das Arbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 04.04.2013 (3 Ca 439/12) stattgegeben.
das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.04.2013 (Az.: 3 Ca 439/12) wird wie folgt abgeändert:.
Die zulässige Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.04.2013 (3 Ca 439/12) hat zum überwiegenden Teil Erfolg.
- LAG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 13 Ta 15/13
Zwangsgeld zur Erzwingung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 4. Juli 2013 - Az.: 3 Ca 439/12 - abgeändert und der Zwangsvollstreckungsantrag des Klägers vom 28. Mai 2013 zurückgewiesen."der Schuldnerin Zwangsgeld in Höhe von mindestens EUR 1.000,00 täglich, für den Fall einer nicht möglichen Beitreibung desselben Zwangshaft, aufzuerlegen, verbunden mit der Aufforderung, den Kläger gemäß Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.04.2013 - 3 Ca 439/12 - bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu unveränderten Arbeitsbedingungen gemäß Arbeitsvertrag vom 31.03.2000 nebst Ergänzungen vom 19.03.2006 als Leiter der Augenklinik weiter zu beschäftigen.".
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 04.07.2013 (3 Ca 439/12) wird wie folgt abgeändert:.