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   ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07   

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ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07 (https://dejure.org/2008,22368)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 08.04.2008 - 8 BV 27/07 (https://dejure.org/2008,22368)
ArbG Mannheim, Entscheidung vom 08. April 2008 - 8 BV 27/07 (https://dejure.org/2008,22368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - Zur Einordnung eines Einrichtungshauses als Verbrauchermarkt nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung eines Einrichtungshauses als Verbrauchermarkt nach dem Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Baden-Württemberg; Auslegung des tarifvertraglichen Begriffs des Verbrauchermarktes unter Berücksichtigung des Vorhandenseins eines Nahrungsmittelbereiches als ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.04.2003 - 8 AZR 482/01

    Eingruppierung einer Kassiererin in einem Verbrauchermarkt

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( so ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. vom 05.10.1999, AP § 4 TVG, § 4 Verdienstsicherung Nr. 15; vom 25.10.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 57; vom 16.05.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Papierindustrie Nr. 10; in jüngerer Zeit aus dem Bereich Einzelhandel: vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; vom 15.01.2001, 8 AZR 113/01 ).

    bb) Diese Definition des tarifvertraglichen Verbrauchermarktes wurde auch in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vergl. insoweit vom 15.11.2001, Az.:8 AZR 113/01; vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; siehe auch jüngst LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az.: 6 Sa 46/07) übernommen und entspricht somit einer gefestigten Rechtsprechung, der allgemeine rechtliche Bedeutung beizumessen ist.

    Hintergrund des Richtbeispiels für die Gruppe III des GTV ist nämlich nach der Rechtsprechung des BAG ( vergl. 17.04.2005, Az. 8 AZR 482/01, juris, Rz. 48, siehe auch LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az. 6 Sa 46/07 )die mit der Größe des Marktes und dem breit gefächerten Warensortiment einhergehende Leistungsverdichtung für die Kassierer/innen, nicht die tatbestandliche Festschreibung einzelner Warensegmente bzw. deren Mindestanteil am erzielten Gesamtumsatz.

    Hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff des Verbrauchermarktes nicht so verstanden wissen wollen, hätten sie dies zumindest einfach dadurch klarstellen können, indem sie beispielsweise das Regelbeispiel gestrichen hätten ( so ausdrücklich BAG vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01, juris, Rz. 46 ).

  • BVerwG, 18.06.2003 - 4 C 5.02

    Verbrauchermarkt; Fachmarkt; für Fahrräder und Sportbedarf; großflächiger

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Es lag in der Absicht des Verordnungsgebers, den damals noch nicht hinreichend definierten Verbrauchermarktbegriff für die weitere absatzwirtschaftliche Entwicklung offen zu halten (vergl. hierzu BVerwG vom 18.06.2003, Az.: 4 C 5.02).

    Sie sind keine begrifflichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrauchermarktes, sondern beschreiben, ebenso wie das Angebot auch von Lebensmitteln, dessen häufige Erscheinungsformen ( so ausdrücklich BVerwG vom 18.06.203, Az.: 4 C 5.02 mit weiteren Literaturnachweisen).

  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 113/01

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( so ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. vom 05.10.1999, AP § 4 TVG, § 4 Verdienstsicherung Nr. 15; vom 25.10.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 57; vom 16.05.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Papierindustrie Nr. 10; in jüngerer Zeit aus dem Bereich Einzelhandel: vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; vom 15.01.2001, 8 AZR 113/01 ).

    bb) Diese Definition des tarifvertraglichen Verbrauchermarktes wurde auch in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vergl. insoweit vom 15.11.2001, Az.:8 AZR 113/01; vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; siehe auch jüngst LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az.: 6 Sa 46/07) übernommen und entspricht somit einer gefestigten Rechtsprechung, der allgemeine rechtliche Bedeutung beizumessen ist.

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2008 - 6 Sa 46/07

    Begriff des Verbrauchermarkts (hier: Einrichtungshaus)

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    bb) Diese Definition des tarifvertraglichen Verbrauchermarktes wurde auch in den nachfolgenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vergl. insoweit vom 15.11.2001, Az.:8 AZR 113/01; vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; siehe auch jüngst LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az.: 6 Sa 46/07) übernommen und entspricht somit einer gefestigten Rechtsprechung, der allgemeine rechtliche Bedeutung beizumessen ist.

    Hintergrund des Richtbeispiels für die Gruppe III des GTV ist nämlich nach der Rechtsprechung des BAG ( vergl. 17.04.2005, Az. 8 AZR 482/01, juris, Rz. 48, siehe auch LAG Baden-Württemberg vom 21.02.2008, Az. 6 Sa 46/07 )die mit der Größe des Marktes und dem breit gefächerten Warensortiment einhergehende Leistungsverdichtung für die Kassierer/innen, nicht die tatbestandliche Festschreibung einzelner Warensegmente bzw. deren Mindestanteil am erzielten Gesamtumsatz.

  • BAG, 09.12.1987 - 4 AZR 461/87

    Beschäftigung an der Sammelkasse eines Verbrauchermarktes als Voraussetzung der

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    aa ) Das Bundesarbeitsgericht hat - soweit ersichtlich - bereits in seiner ersten Entscheidung zur Auslegung des tarifvertraglichen Begriffs des Verbrauchermarktes (vom 09.12.1987, Az.: 4 AZR 461/87 ) diesen als noch nicht konkretisierten Rechtsbegriff verstanden, der von den Tarifvertragsparteien in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung angewendet worden sei.
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 407/83
    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Sie bringen mit den Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen ( so BAG vom 08.02.1984, Az. 4 AZR 407/83 unter Hinweis auf BAG vom 29.04.1981, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk ).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 271/01

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    "Das Einrichtungshaus W. ist ein Verbrauchermarkt im Sinne des Manteltarifvertrages Einzelhandel Baden-Württemberg (vergl. Entscheidung des BAG vom 15.11.2001, Az.: 8 AZR 271/01) und wird als Selbstbedienungsladen geführt.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Ein Verbrauchermarkt verfügt über eine größere Verkaufsfläche als die Einzelhandelsbetriebe der wohnungsnahen Versorgung, deren Verkaufsflächengrenze bei rund 700 qm liegt (vergl. BVerwBG vom 22.05.1987, Az.: 4 C 19.85).
  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Sie bringen mit den Tätigkeitsbeispielen erkennbar ihre Auffassung zum Ausdruck, dass die dort angeführten Tätigkeiten vorangestellte allgemeine Tätigkeitsmerkmale erfüllen ( so BAG vom 08.02.1984, Az. 4 AZR 407/83 unter Hinweis auf BAG vom 29.04.1981, AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk ).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 478/94

    Umfang einer tarifvertraglichen Ausschlußfrist

    Auszug aus ArbG Mannheim, 08.04.2008 - 8 BV 27/07
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse ist zu berücksichtigen, wobei im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug gebührt, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt ( so ständige Rechtsprechung des BAG, vergl. vom 05.10.1999, AP § 4 TVG, § 4 Verdienstsicherung Nr. 15; vom 25.10.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Einzelhandel Nr. 57; vom 16.05.1995, AP TVG § 1 Tarifverträge Papierindustrie Nr. 10; in jüngerer Zeit aus dem Bereich Einzelhandel: vom 17.04.2003, Az.: 8 AZR 482/01; vom 15.01.2001, 8 AZR 113/01 ).
  • BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94

    Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen

  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 16 TaBV 5/08

    Eingruppierung einer Kassiererin - Auslegung des Begriffs Verbrauchermarkt

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin/Beteiligte zu 1. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 08.04.2008 - 8 BV 27/07 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 08.04.2008 - 8 BV 27/07 - hat das Arbeitsgericht Mannheim die Zustimmungsersetzungsanträge der Arbeitgeberin zurückgewiesen und ausgeführt:.

  • BAG, 18.05.2011 - 4 ABR 82/09

    Eingruppierung von Kassierern - Begriff des Verbrauchermarktes

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 8. April 2008 - 8 BV 27/07 - abgeändert:.
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 153/06

    Beachtlichkeit einer Verletzung von Verfahrensvorschriften und Formvorschriften

    Insoweit ist allerdings für eine begriffliche Abgrenzung weniger die von der Antragsgegnerin referierte Schrift "Handel aktuell" maßgeblich, sondern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2003 (- 4 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1387; vgl. auch ArbG Mannheim, Beschl. v. 8.4.2008 - 8 BV 27/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Insoweit ist allerdings für eine begriffliche Abgrenzung weniger die von der Antragsgegnerin referierte Schrift "Handel aktuell" maßgeblich, sondern das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2003 (- 4 C 5.02 -, NVwZ 2003, 1387; vgl. auch ArbG Mannheim, Beschl. v. 8.4.2008 - 8 BV 27/07 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2007 - 7 TaBV 8/07

    Betriebsrat: Anspruch auf Auskunfts- und Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 15.01.2007, Az. 8 BV 27/07 abzuändern und.
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